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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Firma WUHRMANN, Bahnhofstrasse 18, CH - 6370 Stans

Basierend auf den bisherigen Geschäftsbedingungen vom 01.03.1993 sowie den ergänzenden Zusatzbestimmungen von 1996 und 1997 gelten die nachstehenden Bedingungen  als rechtsverbindlich zwischen dem Auftraggeber und der Firma WUHRMANN, Stans ab 16.10.1999 vereinbart, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind:

I. Allgemeines

1. Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als vorbehaltlose Anerkennung der Liefer und Zahlungsbedingungen. Erteilte Aufträge gelten auch ohne ausdrückliches Bestätigungsschreiben der Firma WUHRMANN als angenommen, sofern nicht innerhalb von 3 Wochen eine schriftliche Ablehnung an den Auftraggeber erfolgt.

2. Bereits ausgeführte Bestellungen und Aufträge können nicht storniert werden. In Folge unpräziser Angaben falsch ausgeführte Aufträge werden berechnet. Allfällige Umtriebe bei Änderungen (bei Verschulden des Auftraggebers) müssen berechnet werden.

3. Bestellte Waren können, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht zurück gegeben oder umgetauscht werden. Beschädigte Waren werden ersetzt, gegebenenfalls kann eine Preisreduktion erfolgen.

4. Für die Berechnung gelten die Listenpreise am Lieferungstag ohne Abzug. Gegenteilige Vereinbarungen vorbehalten sind die Rechnungen bei Lieferung netto und ohne Abzug zahlbar.

5. Bei nicht einhalten der Zahlungsbedingungen hat der Auftraggeber alle Folgekosten inklusive Verzugszinsen und allfälliger Inkasso- und Betreibungskosten zu tragen.

6. Nach Ermessen bleibt eine Lieferung gegen Vorkasse im Einzelfall vorbehalten.

7. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma WUHRMANN.

8. Versand per Post oder Kurier erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.

9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ein stillschweigender Verzicht der Firma WUHRMANN auf diese Geschäftsbedingungen oder auch nur eine von ihnen ist ausgeschlossen. Irgendwelche Abweichungen oder Nichtausübung von Rechten durch die Firma WUHRMANN bewirken weder für Vergangenheit noch für die Zukunft in keinem Falle eine Aufhebung der betreffenden Bestimmungen.

10. Der Gerichtsstand ist Stans, Kanton Nidwalden. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

II. Foto Film Video

1. Bei Beschädigung oder Verlust von Foto-, Film- oder Videomaterial durch die Firma WUHRMANN, deren Vertragslabore oder Kopierwerke mit oder ohne deren Verschulden erfolgt Ersatz durch entsprechendes Rohmaterial. Weitergehende Schadenersatzforderungen, insbesondere die Geltendmachung künstlerischer Werte, sind ausdrücklich ausgeschlossen

2. Bei allen Foto-, Film- und Videoaufträgen bleiben die Negative bzw. Original- und Masterbänder Eigentum der Firma WUHRMANN und werden archiviert. Um die Persönlichkeitsrechte zu wahren können Nachbestellungen nur durch den Auftraggeber erteilt werden.

3. Alle Produktionen der Firma WUHRMANN, auch wenn sie im Auftrag hergestellt wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Jedes Bearbeiten oder Kopieren ohne ausdrückliche Zustimmung ist untersagt.

4. Die Firma WUHRMANN geht bei allen Kopieraufträgen davon aus, dass der Auftraggeber zur Erteilung der Auftrages berechtigt ist. Für die Verletzung von Urheberrechten Dritter übernimmt die Firma WUHRMANN keine Haftung. Es haftet ausschliesslich der Auftraggeber.

5. Soweit Preise nach Meter oder Minuten festgestellt werden, ist die von der Firma WUHRMANN ermittelte Länge massgebend. 

6. Krieg, Betriebsstörungen, Mangel an Frachtgelegenheit, Verkehrsstörungen, Lieferschwierigkeiten seitens der Zulieferer der Firma WUHRMANN sowie Naturereignisse oder Eingriffe von hoher Hand gelten als höhere Gewalt und befreien die Firma WUHRMANN für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von Ihren Verpflichtungen, insbesondere von der Lieferpflicht. Solche Ereignisse begründen für die Firma WUHRMANN und den Auftraggeber das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In keinem Fall werden hierdurch für der Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen die Firma WUHRMANN begründet.

7. Die Firma WUHRMANN ist berechtigt, alle zur Bearbeitung von Filmen, Negativen, Diapositiven und Videobändern notwendigen Markierungen, Bezeichnungen, Nachbesserungen und Reparaturen vorzunehmen und allenfalls hinderliche Markierungen, Bezeichnungen und Beschriftungen zu entfernen wenn die Bearbeitung dies erfordert.

8. Bei Farbkopien ist die Beurteilung sehr unterschiedlich und subjektiv. Die Firma WUHRMANN ist daher bei derartigen Aufträgen allein für die Farbgebung zuständig, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich spezifizierte, fachgerechte Weisungen gegeben.

9. Für materialbedingte Farbschwankungen sowie bei der Verarbeitung durch Zulieferer / Vertragslabore der Firma WUHRMANN kann keine Haftung übernommen werden. Kleine Differenzen zwischen Farbmustern und Serienkopien müssen in Kauf genommen werden.

10. Der Auftraggeber hat die erhaltene Ware sofort nach Erhalt auf offene und verdeckte Mängel zu prüfen und diese sofort, spätestens aber innert 8 Tagen schriftlich zu

11. beanstanden. Fehlerhafte Produkte weren anstandslos ersetzt, sofern die Beschädigung nicht auf eine fehlerhafte Handhabung des Auftraggebers zurückzuführen ist. Die beanstandeten Produkte müssen der Mängelrüge beigefügt werden. Die Mängelrüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Form des eingeschriebenen Briefes.

 III. Vermietung

1. Die vermieteten Geräte sind gegen Schäden, verursacht durch den Mieter oder Dritte, sowie Diebstahl nicht versichert. Es ist Sache des Mieters, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. In jedem Fall haftet der Mieter für von ihm oder anderen Personen, einschliesslich Post und Kurierdienste, verursachte Schäden.

2. Für einige Geräte muss eine Kaution hinterlegt werden. Die Firma WUHRMANN behält sich vor, im Zweifelsfall ein Gerät nicht herauszugeben, insbesondere wenn die Rückgabe oder die sorgfältige Behandlung des Gerätes zweifelhaft erscheint.

3. Die vereinbarte Mietdauer ist verbindlich. Für zu spät zurückgebrachte Geräte wird der volle Tagestarif berechnet, allfällige Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

IV. Bildagentur

1. Die Zustellung von Bildern erfolgt auf Rechnung des Bestellers und erhält, sofern nicht

2. anders vereinbart, noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung. Die Nutzung des Bildes bedarf der Freigabe der Firma WUHRMANN.

3. Nach Annahme der Auswahlsendung haftet der Empfänger für Verlust, Beschädigungen und verspätete Rückgabe des Bildmaterials. Ders Besteller trägt ebenfalls das Risiko für die Rücksendung und haftet dafür, wenn die Bilder durch das Verschulden Dritter, einschliesslich Post bzw. Kurierdienst, oder durch Zufall beschädigt werden oder verlorengehen. In diesem Fall werden die betreffenden Bilder nach Tarif berechnet.

4. Alle Bilder werden leihweise zu Verfügung gestellt und sind nach vertragsgemässer Verwendung unverzüglich im Originalzustand mit zwei Belegsexemplaren zurückzusenden.

5. Sofern nicht anders vereinbart werden Bearbeitungs- / Archivbenützungskosten gemäss Tarif berechnet. Für Auswahlsendungen, die nicht innerhalb eines Monats zurückgesandt werden, werden Haltekosten gemäss Tarif in Rechnung gestellt.

6. Ausser dem Recht zum vereinbarten Gebrauch bleiben alle Rechte der Firma

7. WUHRMANN an den Bildern (Eigentum, Urheberrecht) bestehen. Das Bildmaterial darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

8. Jede Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Wird ein Bild für ein Layout Oder als Vorlage für eine Illustration verwendet, kommt ebenfalls ein entsprechendes Honorar  zur Verrechnung. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Bildhonorar.

9. Die Honorarvereinbarungen gelten ohne anderweitige Abmachung für die einmalige

10. Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Bei Neuauflagen, anderen Ausgaben odererneuter Ausstrahlung erfolgt die Honorierung gemäss Tarif.

11. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma WUHRMANN ist nicht gestattet, auch nicht für Lizenzausgaben. Auch eine Duplizierung der Bilder ohne Einwilligung der Firma WUHRMANN ist nicht gestattet. Bei Unberechtigter Verwendung des Bildmaterials wird zusätzlich zum Honorar ein Schadenersatz von Fr. 1000.-- geschuldet.

12. Eine sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung des Bildmaterials ist nicht gestattet.

13. Bei Personenbildnissen ist der Besteller verpflichtet, vor der Verwendung die Zustimmung der abgebildeten Person(en) einzuholen, sofern die Bilder nicht als „model released” geliefert werden. Die Firma WUHRMANN übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter aus Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

14. Für alle in elektronischer oder gedruckter Form angebotenen Bilder müssen bei Nutzung die Einwilligung und das Reproduktionsrecht eingeholt werden, auch wenn durch grafische oder elektronische Bildbearbeitung aus der verwendeten Vorlage ein neues Bild entstanden ist. Dies gilt auch für alle auf Datenbank oder anderen numerischen Datenträgern gespeicherten Bildern.

15. Sofern nicht anders vereinbart,sind alle Bilder mit „WUHRMANN, STANS” zu bezeichnen. Das Fehlen des Bildnachweises wird gemäss Tarif berechnet.

V. Vertriebsrechte und Lizenzen

1. Alle Vertrieb- und Nutzungsrechte für Eigenproduktionen, insbesondere von Spiel-, Dokumentar- und Zeichentrickfilmen sowie Comics und Cartoons sind ausdrücklich vorbehalten und bedürfen eines schriftlichen Vertrages.

2. Lizenzen für Merchandise und Werbeartikel aus obgenannten Produktionen werden durch gesonderte Lizenzverträge geregelt.

3. Alle Produktionen der Firma WUHRMANN sind, auch ohne ausdrückliche Kennzeichnung, durch die schweizerische Gesetzgebung und verschiedene internationale Urheberrechtsabkommen geschützt. Jeglicher Missbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

© Wuhrmann

 
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