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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Der
Firma WUHRMANN, Bahnhofstrasse 18, CH - 6370 Stans Basierend
auf den bisherigen Geschäftsbedingungen vom 01.03.1993 sowie den ergänzenden
Zusatzbestimmungen von 1996 und 1997 gelten die nachstehenden Bedingungen als rechtsverbindlich zwischen dem Auftraggeber
und der Firma WUHRMANN, Stans ab 16.10.1999 vereinbart, sofern nicht schriftlich
andere Vereinbarungen getroffen worden sind: I. Allgemeines 1.
Die Auftragserteilung
gilt gleichzeitig als vorbehaltlose Anerkennung der Liefer und Zahlungsbedingungen.
Erteilte Aufträge gelten auch ohne ausdrückliches Bestätigungsschreiben
der Firma WUHRMANN als angenommen, sofern nicht innerhalb von 3 Wochen
eine schriftliche Ablehnung an den Auftraggeber
erfolgt. 2. Bereits
ausgeführte Bestellungen und Aufträge können nicht storniert werden. In
Folge unpräziser Angaben falsch ausgeführte Aufträge werden berechnet.
Allfällige Umtriebe bei Änderungen (bei Verschulden des Auftraggebers)
müssen berechnet werden. 3. Bestellte
Waren können, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht zurück
gegeben oder umgetauscht werden. Beschädigte Waren werden ersetzt, gegebenenfalls
kann eine Preisreduktion erfolgen. 4. Für
die Berechnung gelten die Listenpreise am Lieferungstag ohne Abzug. Gegenteilige
Vereinbarungen vorbehalten sind die Rechnungen bei Lieferung netto und
ohne Abzug zahlbar. 5. Bei
nicht einhalten der Zahlungsbedingungen hat der Auftraggeber alle Folgekosten
inklusive Verzugszinsen und allfälliger Inkasso- und Betreibungskosten
zu tragen. 6. Nach
Ermessen bleibt eine Lieferung gegen Vorkasse im Einzelfall vorbehalten. 7. Alle
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma WUHRMANN. 8. Versand
per Post oder Kurier erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers. 9. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, wird dadurch
die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ein stillschweigender
Verzicht der Firma WUHRMANN auf diese Geschäftsbedingungen oder auch nur
eine von ihnen ist ausgeschlossen. Irgendwelche Abweichungen oder Nichtausübung
von Rechten durch die Firma WUHRMANN bewirken weder für Vergangenheit
noch für die Zukunft in keinem Falle eine Aufhebung der betreffenden Bestimmungen. 10.
Der Gerichtsstand ist Stans, Kanton Nidwalden. Es kommt ausschliesslich II. Foto Film Video 1. Bei
Beschädigung oder Verlust von Foto-, Film- oder Videomaterial durch die
Firma WUHRMANN, deren Vertragslabore oder Kopierwerke mit oder ohne deren
Verschulden erfolgt Ersatz durch entsprechendes Rohmaterial. Weitergehende
Schadenersatzforderungen, insbesondere die Geltendmachung künstlerischer
Werte, sind ausdrücklich ausgeschlossen 2. Bei
allen Foto-, Film- und Videoaufträgen bleiben die Negative bzw. Original-
und Masterbänder Eigentum der Firma WUHRMANN und werden archiviert. Um
die Persönlichkeitsrechte zu wahren können Nachbestellungen nur durch
den Auftraggeber erteilt werden. 3. Alle
Produktionen der Firma WUHRMANN, auch wenn sie im Auftrag hergestellt
wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Jedes Bearbeiten oder Kopieren
ohne ausdrückliche Zustimmung ist untersagt. 4. Die
Firma WUHRMANN geht bei allen Kopieraufträgen davon aus, dass der Auftraggeber
zur Erteilung der Auftrages berechtigt ist. Für die Verletzung von Urheberrechten
Dritter übernimmt die Firma WUHRMANN keine Haftung. Es haftet ausschliesslich
der Auftraggeber. 5. Soweit
Preise nach Meter oder Minuten festgestellt werden, ist die von der Firma
WUHRMANN ermittelte Länge massgebend.
6. Krieg,
Betriebsstörungen, Mangel an Frachtgelegenheit, Verkehrsstörungen, Lieferschwierigkeiten
seitens der Zulieferer der Firma WUHRMANN sowie Naturereignisse oder Eingriffe
von hoher Hand gelten als höhere Gewalt und befreien die Firma WUHRMANN
für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von Ihren Verpflichtungen,
insbesondere von der Lieferpflicht. Solche Ereignisse begründen für die
Firma WUHRMANN und den Auftraggeber das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In keinem Fall werden hierdurch für der Auftraggeber irgendwelche
Ansprüche gegen die Firma WUHRMANN begründet. 7. Die
Firma WUHRMANN ist berechtigt, alle zur Bearbeitung von Filmen, Negativen,
Diapositiven und Videobändern notwendigen Markierungen, Bezeichnungen,
Nachbesserungen und Reparaturen vorzunehmen und allenfalls hinderliche
Markierungen, Bezeichnungen und Beschriftungen zu entfernen wenn die Bearbeitung
dies erfordert. 8. Bei
Farbkopien ist die Beurteilung sehr unterschiedlich und subjektiv. Die
Firma WUHRMANN ist daher bei derartigen Aufträgen allein für die Farbgebung
zuständig, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich spezifizierte,
fachgerechte Weisungen gegeben. 9. Für
materialbedingte Farbschwankungen sowie bei der Verarbeitung durch Zulieferer
/ Vertragslabore der Firma WUHRMANN kann keine Haftung übernommen werden.
Kleine Differenzen zwischen Farbmustern und Serienkopien müssen in Kauf
genommen werden. 10.
Der Auftraggeber hat die erhaltene Ware sofort nach Erhalt auf offene
und verdeckte Mängel zu prüfen und diese sofort, spätestens aber innert
8 Tagen schriftlich zu 11.
beanstanden. Fehlerhafte Produkte weren anstandslos ersetzt, sofern die
Beschädigung nicht auf eine fehlerhafte Handhabung des Auftraggebers zurückzuführen
ist. Die beanstandeten Produkte müssen der Mängelrüge beigefügt werden.
Die Mängelrüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Form des eingeschriebenen
Briefes. III. Vermietung 1. Die
vermieteten Geräte sind gegen Schäden, verursacht durch den Mieter oder
Dritte, sowie Diebstahl nicht versichert. Es ist Sache des Mieters, eine
entsprechende Versicherung abzuschliessen. In jedem Fall haftet der Mieter
für von ihm oder anderen Personen, einschliesslich Post und Kurierdienste,
verursachte Schäden. 2. Für
einige Geräte muss eine Kaution hinterlegt werden. Die Firma WUHRMANN
behält sich vor, im Zweifelsfall ein Gerät nicht herauszugeben, insbesondere
wenn die Rückgabe oder die sorgfältige Behandlung des Gerätes zweifelhaft
erscheint. 3. Die
vereinbarte Mietdauer ist verbindlich. Für zu spät zurückgebrachte Geräte
wird der volle Tagestarif berechnet, allfällige Schadenersatzforderungen
bleiben vorbehalten. IV. Bildagentur 1. Die
Zustellung von Bildern erfolgt auf Rechnung des Bestellers und erhält,
sofern nicht 2. anders
vereinbart, noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung. Die Nutzung des
Bildes bedarf der Freigabe der Firma WUHRMANN. 3. Nach
Annahme der Auswahlsendung haftet der Empfänger für Verlust, Beschädigungen
und verspätete Rückgabe des Bildmaterials. Ders Besteller trägt ebenfalls
das Risiko für die Rücksendung und haftet dafür, wenn die Bilder durch
das Verschulden Dritter, einschliesslich Post bzw. Kurierdienst, oder
durch Zufall beschädigt werden oder verlorengehen. In diesem Fall werden
die betreffenden Bilder nach Tarif berechnet. 4. Alle
Bilder werden leihweise zu Verfügung gestellt und sind nach vertragsgemässer
Verwendung unverzüglich im Originalzustand mit zwei Belegsexemplaren zurückzusenden. 5. Sofern
nicht anders vereinbart werden Bearbeitungs- / Archivbenützungskosten
gemäss Tarif berechnet. Für Auswahlsendungen, die nicht innerhalb eines
Monats zurückgesandt werden, werden Haltekosten gemäss Tarif in Rechnung
gestellt. 6. Ausser
dem Recht zum vereinbarten Gebrauch bleiben alle Rechte der Firma 7. WUHRMANN
an den Bildern (Eigentum, Urheberrecht) bestehen. Das Bildmaterial darf
nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. 8. Jede
Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Wird ein Bild für ein
Layout Oder als Vorlage für eine Illustration verwendet, kommt ebenfalls
ein entsprechendes Honorar zur
Verrechnung. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Bildhonorar.
9. Die
Honorarvereinbarungen gelten ohne anderweitige Abmachung für die einmalige 10.
Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Bei Neuauflagen, anderen Ausgaben
odererneuter Ausstrahlung erfolgt die Honorierung gemäss Tarif. 11.
Eine Weitergabe der Bilder an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung
der Firma WUHRMANN ist nicht gestattet, auch nicht für Lizenzausgaben.
Auch eine Duplizierung der Bilder ohne Einwilligung der Firma WUHRMANN
ist nicht gestattet. Bei Unberechtigter Verwendung des Bildmaterials wird
zusätzlich zum Honorar ein Schadenersatz von Fr. 1000.-- geschuldet. 12.
Eine sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung des Bildmaterials
ist nicht 13.
Bei Personenbildnissen ist der Besteller verpflichtet, vor der Verwendung
die Zustimmung der abgebildeten Person(en) einzuholen, sofern die Bilder
nicht als „model released” geliefert werden. Die Firma WUHRMANN übernimmt
keine Haftung für Ansprüche Dritter aus Verletzung von Persönlichkeitsrechten. 14.
Für alle in elektronischer oder gedruckter Form angebotenen Bilder müssen
bei Nutzung die Einwilligung und das Reproduktionsrecht eingeholt werden,
auch wenn durch grafische oder elektronische Bildbearbeitung aus der verwendeten
Vorlage ein neues Bild entstanden ist. Dies gilt auch für alle auf Datenbank
oder anderen numerischen Datenträgern gespeicherten Bildern. 15.
Sofern nicht anders vereinbart,sind alle Bilder mit „WUHRMANN, STANS”
zu bezeichnen. Das Fehlen des Bildnachweises wird gemäss Tarif berechnet. V. Vertriebsrechte und Lizenzen 1. Alle
Vertrieb- und Nutzungsrechte für Eigenproduktionen, insbesondere von Spiel-,
Dokumentar- und Zeichentrickfilmen sowie Comics und Cartoons sind ausdrücklich
vorbehalten und bedürfen eines schriftlichen Vertrages. 2. Lizenzen
für Merchandise und Werbeartikel aus obgenannten Produktionen werden durch
gesonderte Lizenzverträge geregelt. 3. Alle
Produktionen der Firma WUHRMANN sind, auch ohne ausdrückliche Kennzeichnung,
durch die schweizerische Gesetzgebung und verschiedene internationale
Urheberrechtsabkommen geschützt. Jeglicher Missbrauch wird zivil- und
strafrechtlich verfolgt. |
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